Fragen & Antworten
Warum sind gerade Zähne wichtig?
Gerade gesunde Zähne stehen für Attraktivität und Lebensfreude. Eine wissenschaftliche Studie hat ergeben, dass Menschen mit einem schönen Lachen als besonders intelligent, ehrlich und freundlich wahrgenommen werden.
Neben dem guten Aussehen gibt es auch gesundheitliche Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung: Etwa dann, wenn durch einen falschen Biss oder schiefe Zähne schmerzhafte Kiefergelenksprobleme oder Knackgeräusche ausgelöst werden. Kopf- und Nackenschmerzen können die Folge sein. Korrekt stehende Zähne sind notwendig für eine gesunde Kau- und Kiefergelenksfunktion.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann außerdem das Kauen, die Atmung, die Aussprache und die Körperhaltung verbessern. Gerade Zähne ermöglichen eine optimale Zahnreinigung, wodurch Karies und Zahnfleischerkrankungen verhindert werden können.
Warum sind bei manchen Menschen die Zähne gerade, bei anderen schief?
Ob die Zähne gerader oder schief stehen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Ein Teil ist erblich bedingt, der andere Teil Folge von schlechten Angewohnheiten. Dabei sind das Daumenlutschen, das Unterlippe einsaugen, Lispeln, das falsche Schlucken, oder das ständige „durch den Mund“ atmen zu erwähnen.
Alle diese Habits können große Auswirkungen auf die Gebiss- und Kieferentwicklung haben. Auch der vorzeitige Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen kann zu Fehlentwicklungen führen.
Brauche ich eine Überweisung vom Zahnarzt, um zum Kieferorthopäden zu gehen?
Nein, eine Überweisung ist nicht nötig. Sie können direkt einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Praxis vereinbaren. Die Kosten für die Erstberatung übernimmt die Krankenkasse - auch für Erwachsene.
Ab wann muss mein Kind zum Kieferorthopäden?
Eine frühe kieferorthopädische Erstuntersuchung ab 6 Jahren hilft Fehlstellungen der Zähne und Kiefer Ihres Kindes rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Die Untersuchung bereits im Milchgebiss und nachfolgend regelmäßige Kontrollbesuche ermöglichen es, den für Ihr Kind optimalen kieferorthopädischen Behandlungszeitraum festzulegen. Der „richtige” Zeitpunkt ist von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. So ebnet der Kieferorthopäde für Ihr Kind den natürlichen Weg für ein harmonisches Gebiss mit langfristig gesunden und schönen Zähnen.
Der Behandlungsbeginn ist vom Alter, Zahnwechsel und individuellem Wachstum Ihres Kindes abhängig. Für eine Einschätzung bedarf es eine ganzheitliche Betrachtungsweise Ihres Kindes, sodass auch Wachstum sowohl künftiges Wachstumspotential und -tendenz Berücksichtigung finden. In der Regel liegt der Behandlungsbeginn bei Kindern im Alter zwischen 9 und 12 Jahren. Für gewisse Zahnfehlstellungen oder das Abstellen “schlechter Angewohnheiten”, so genannter “Habits”, wie beispielsweise Daumenlutschen, ist ein früherer Behandlungsbeginn sinnvoll.
Wie lange dauert eine Behandlung beim Kieferorthopäden?
Bei kleineren Fehlstellungen der Zähne kann die Behandlung sehr einfach durchgeführt werden und innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Die meisten Patienten/innen bleiben uns aber etwas länger erhalten. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Schweregrad einer Fehlstellung. Daher kann nur grob eine Angabe zur Behandlungsdauer von 1-3 Jahren gemacht werden. Nach jeder Behandlung erfolgt eine Stabilisierungsphase des Ergebnisses von ca. der Hälfte der aktiven Behandlungszeit, also ca. ½ - 1 ½ Jahre. Das liegt daran, dass sich Zähne nur langsam bewegen lassen – ungefähr 1mm pro Monat. Daher dauert eine kieferortho-pädische Behandlung meist ein bis zwei Jahre. Anschließend wird das Endergebnis noch ein bis zwei Jahre lang alle 3 Monate kontrolliert, bis wir die Behandlung dann endgültig abschließen.
Können sich die Zähne nach der Behandlung wieder verschieben?
Ja, das ist möglich. Um erneute Zahnwanderungen zu verhindern, setzen wir unseren Patienten/innen sogenannte Retainer ein. Es handelt sich dabei um individuell angepasste sehr dünne Drähte, die auf der Innenseite der Frontzähne im Ober- und Unterkiefer befestigt werden. Herausnehmbare Alternativen zur Stabilisierung bieten wir ebenfalls an. Nur so können wir ein langfristig stabiles Ergebnis gewährleisten.
Kann ich mit einer festen Zahnspange alles essen?
Neben einer guten Mundhygiene ist die richtige Ernährung von großer Bedeutung.
- Klebrige Nahrungsmittel und Süßigkeiten sollten wegen des erhöhten Kariesrisikos möglichst vermieden werden. Auf Kaugummi oder stark klebende Bonbons (z.B. Maoam, Nimm2, Stork Schokoladenriesen, Mentos) sollte ganz verzichtet werden.
- Harte Nahrung wie z.B.: Äpfel (im Ganzen), Möhren roh, große Kerne im Obst vorher entfernen, alle Arten von Nüssen, gebrannte Mandeln, Krokant, Popcorn, harte Pizzarinde, hart gebackene Teigwaren, kross gebackenes Brot/Brötchen, ungekochte Nudeln, Zwieback, Gummibärchen, Toffifee, Raffaello, Ferrero Küsschen…
- Rippchen, Steaks oder Hähnchenschenkel nicht abknabbern, kann zum Lösen der Brackets und Bänder sowie zum Verbiegen der Drähte führen. Bitte daher vorsichtig kauen!
- Stifte- und Fingernägelkauen muss vermieden werden.
Kann ich mit einer Zahnspange normal sprechen?
Beim Einsetzen einer festen Zahnspange auf den Außenflächen der Zähne können Sie ganz normal sprechen.
Anders ist es bei einer festen Zahnspange auf der Innenseite der Zähne. Hier muss sich die Zunge an die Brackets gewöhnen. Danach verbessert sich die Aussprache in den meisten Fällen deutlich.
Auch bei einer Schienen-Therapie kann es anfangs zu leichten Sprachstörungen (Lispeln) kommen.
Welche Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Kieferorthopädie für Kinder & Jugendliche?
Gesetzlich versichert
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung hängt vom individuellen Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch ordnen wir mit Hilfe des sogenannten KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) den vorliegenden Befund in unterschiedliche Schweregrade ein.
Liegen Schweregrade 3 bis 5 bei unseren Patienten/innen vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Diese wird meist bis zum 18. Lebensjahr finanziert.
Liegen bei Erwachsenen ausgeprägte Kieferfehlstellungen vor, so dass eine kieferchirurgische Operation zur Korrektur des Bisses notwendig ist, wird die Therapie auch im Erwachsenenalter von den Krankenkassen gezahlt.
Bei Grad 1 und 2 werden die Zahlungen leider nicht von den Kassen übernommen, da die Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie werden aber häufig von privaten Zusatzversicherungen beglichen.
Beachtet werden sollte, dass eine private Zusatzversicherung frühzeitig abgeschlossen werden muss, bevor ein Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin oder wir Kieferorthopäden/innen die Indikation für eine kieferorthopädische Behandlung feststellen. Ansonsten kann der Bereich Kieferorthopädie häufig nicht mehr als Baustein einer Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Private Zusatzleistungen
Die Leistungen der Krankenkassen stellen grundsätzlich eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Grundversorgung dar. Nach heutigem Stand der Wissenschaft gehören aus medizinischer Sicht einige weitere Leistungen zu einer modernen kieferorthopädischen Therapie dazu. Für diese außervertraglichen Leistungen (AVL) fallen Zusatzkosten an.
Wir möchten auch unseren gesetzlich versicherten Patienten/innen eine moderne und zeitgemäße Therapie ermöglichen – das heißt für Sie: eine kürzere und angenehmere Behandlung.
Die möglichen außervertraglichen Leistungen erklären wir Ihnen zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ausführlich. Uns ist es wichtig, dass sie über sämtliche Kosten aufgeklärt sind, bevor wir mit der Therapie beginnen. Eine zinsfreie Ratenzahlung gewähren wir Ihnen gerne, um finanzielle Belastungen für Sie gering zu halten.
Privat versichert
Nach einer umfangreichen Analyse der erstellten Unterlagen schreiben wir einen umfassenden und individuellen Behandlungsplan. Hier ist die geplante kieferorthopädische Therapie mit den entsprechenden Kosten zusammengefasst.
Wir empfehlen diesen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen. So erhalten Sie bereits vor Behandlungsbeginn eine Zusage über den Erstattungsumfang der geplanten kieferorthopädischen Leistungen. Denn der Umfang der Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass private Versicherungen häufiger versuchen, einzelne Abrechnungspositionen nur in Teilen oder gar nicht zu erstatten – auch wenn Sie Ihnen zustehen. Sollten Sie Fragen zu einer Rechnung oder zu einem Schreiben der Versicherung haben, zögern Sie bitte in keinem Fall uns direkt zu kontaktieren. Häufig reicht schon eine klare kieferorthopädische Stellungnahme gegenüber der privaten Versicherung, um Erstattungsprobleme/ -Fragen zu Ihren Gunsten zu klären.